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Eine Richtlinie für KI-Bilder im Team erstellen

Eine kurze, praxistaugliche Richtlinie schlägt ein langes Dokument, das niemand liest. Die vier entscheidenden Punkte, funktionierende Formulierungen und die Klausel, die Ihre Dienstleister brauchen.

· 10 Min. Lesezeit · Best AI Image Detector

Formulieren Sie die Regel anhand des Verwendungszwecks statt anhand der Entstehung. Generierte Bilder sind für dekorative Zwecke in Ordnung, nicht jedoch für Tatsachenbehauptungen. Diese eine Unterscheidung deckt das Wesentliche ab.

Warum die meisten dieser Richtlinien scheitern

Der häufigste Fehler ist der Fokus auf Technologie. Eine Richtlinie, die konkrete Tools nennt oder KI pauschal verbietet, ist nach dem nächsten Update veraltet und ab Veröffentlichung unklar, da generative Funktionen längst Teil von Standardsoftware sind.

Der zweite Fehler ist das Schreiben für Juristen statt für die Praxis. Wer um 16 Uhr ein Headerbild auswählt, liest kein 14-seitiges Dokument. Eine Richtlinie, die nicht konsultiert wird, ist wirkungslos.

Der dritte Fehler ist das Fehlen eines klaren Ablaufs bei Funden. Teams formulieren Verbote, finden generierte Bilder im eigenen Bestand und haben keinen Prozess, der ohne Schuldzuweisungen auskommt.

Funktionierende Richtlinien sind kurz, beschreiben das Bild statt des Werkzeugs und geben Handlungsanweisungen statt reiner Verbote.

Entscheidung 1: Wo es erlaubt ist

Das ist der Kern und passt in zwei Sätze. Die Trennlinie verläuft dort, wo ein Bild rein dekorativ wirkt oder als Beleg dient.

Generierte Bilder sind in Ordnung

  • Abstrakte und dekorative Header
  • Konzept-Illustrationen
  • Hintergründe und Texturen
  • Interne Präsentationen und Entwürfe
  • Klar stilisierte Darstellungen

Generierte Bilder sind nicht in Ordnung

  • Fallstudien und Testimonials
  • Darstellungen realer Kundinnen und Kunden
  • Vorher-Nachher-Vergleiche
  • Berichterstattung über News und Events
  • Produktfotografie realer Artikel
Der entscheidende Grundsatz. Alles Weitere ist reine Formalie.

Die rechte Spalte verbindet ein gemeinsames Merkmal: Jedes dieser Bilder stellt einen Tatsachenanspruch dar. Das ist das Kriterium, das festgehalten werden muss – es bleibt auch bei neuen Technologien gültig und ist für Laien anwendbar.

Entscheidung 2: Wer es deklariert

Die Deklaration muss dort erfolgen, wo das Wissen liegt: bei den Personen, die das Bild erstellen oder beschaffen. Nachträgliche Prüfungen können fehlende Informationen nicht ersetzen.

In der Praxis bedeutet das: eine Klausel in jedem Briefing und ein Feld im Asset-Management. Agenturen, Freiberufler und Stock-Plattformen müssen generierte Inhalte ausweisen – von sich aus tun die meisten das nicht, solange niemand danach fragt.

Intern genügt ein Pflichtfeld statt langer Abstimmungen. Eine kurze Notiz zur Herkunft beim Upload dauert Sekunden und erspart spätere Nachforschungen.

Entscheidung 3: Was bei Auffälligkeiten geschieht

Legen Sie das Vorgehen fest, bevor ein Fall eintritt. Spontane Reaktionen unter Zeitdruck führen oft zu unfairem Handeln. Ein Treffer bedeutet: nachfragen, nicht beschuldigen.

  1. Bei der Quelle nachfragen

    Urheber können die Frage meist in einem Satz klären. Die meisten Fälle lösen sich hier auf – meist handelt es sich um normale Bildbearbeitung.

  2. Das Original anfordern

    Eine RAW-Datei oder das Kameraoriginal schafft deutlich verlässlicher Klarheit als jede Analyse.

  3. Nach Verwendungszweck entscheiden, nicht nach Score

    Ein generiertes Headerbild bleibt. Ein generiertes Foto in einer Fallstudie wird ersetzt – unabhängig vom genauen Zahlenwert.

  4. Das Ergebnis dokumentieren, nicht den Score

    Was getan wurde und warum. Eine gespeicherte Liste von Scores zu namentlich genannten Lieferanten ist ein Profil, das niemand benötigt.

  5. Das Briefing anpassen

    Wird derselbe Lieferant wiederholt auffällig, liegt das Problem meist im erteilten Briefing.

Der dritte Schritt sichert die Integrität der Richtlinie. Das Ergebnis eines Detektors ist nur ein Baustein für eine redaktionelle Entscheidung. Wer Zahlen entscheiden lässt, erzeugt uneinheitliche Ergebnisse, die niemand erklären kann.

Entscheidung 4: Was gespeichert wird

Bei der Datenspeicherung wird aus guten Absichten schnell ein Datenschutzproblem. Die Versuchung ist groß, jede Prüfung zu protokollieren – das Resultat ist eine fortlaufende Historie von Scores zu Personen oder Lieferanten.

Speichern Sie das Ergebnis direkt am Asset: was es ist, woher es stammt, ob es deklariert wurde. Führen Sie keine durchsuchbare Historie auffälliger Personen – das ist Profiling, das gesondert gerechtfertigt werden müsste und selten haltbar ist.

Bei Dokumenten mit Personenbezug gilt: so wenig wie möglich speichern und nur so lange aufbewahren, wie der eigentliche Vorgang besteht.

Ein praktisches Beispiel zum Übernehmen

Es hilft zu sehen, wie kurz so etwas sein kann. Hier ist eine vollständige Richtlinie in fünf Sätzen – länger als die meisten Teams brauchen und kürzer als die meisten Teams schreiben.

Generiertes Bildmaterial darf zur Dekoration, Illustration und für interne Zwecke verwendet werden. Es darf in keinem Kontext verwendet werden, der Tatsachen über reale Personen, Orte, Ereignisse, Kunden oder Produkte behauptet. Auftragnehmer müssen generierte Inhalte bei jeder Lieferung kennzeichnen.

Wird ein Bild infrage gestellt, wird die liefernde Person um die Originaldatei gebeten; die Entscheidung orientiert sich am Verwendungszweck des Bildes, nicht an einem Testwert. Ergebnisse werden beim Asset dokumentiert, nicht bei der liefernden Person.

Das ist bereits alles. Was ein längeres Dokument sonst enthält, wiederholt meist nur einen dieser Sätze oder beschreibt Tools, die sich bereits verändert haben, sobald jemand den Text liest.

Für die Einhaltung sorgen

Eine Richtlinie, die niemand kennt, ist wirkungslos. Zwei Faktoren fördern die Akzeptanz weit mehr als der genaue Wortlaut: die Vorgabe direkt dort zu platzieren, wo Entscheidungen getroffen werden, und den konformen Weg zum einfachsten zu machen.

Ersteres bedeutet: ein Satz in der Briefing-Vorlage und ein Feld im Asset-Management-System, statt eines Dokuments im Netzlaufwerk. Letzteres bedeutet: eine freigegebene Quelle für dekorative Bilder bereitzustellen, damit die Regeltreue nicht mehr Zeit kostet als das Ignorieren.

Ein letzter Ratschlag von Teams, die diesen Prozess durchlaufen haben: Datieren Sie die Richtlinie und legen Sie einen Prüfmonat fest. Die Vorgaben hängen von den Fähigkeiten der Tools und den regulatorischen Anforderungen ab – beides ändert sich laufend. Ein Dokument ohne Überprüfungsdatum wird unbemerkt ungültig, statt aktualisiert zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie lang sollte die Richtlinie sein?
Eine Seite. Die vier hier genannten Entscheidungen passen problemlos darauf. Bei längeren Texten liest die Vorgaben niemand mehr, der tatsächlich Bilder auswählt. Benötigt die Rechtsabteilung mehr Details, gehören diese in einen Anhang, auf den das Arbeitsdokument verweist.
Sollten wir KI-Bilder komplett verbieten?
Das ist nicht durchsetzbar, da generative Funktionen mittlerweile in Standard-Bildbearbeitungssoftware integriert sind. Rauschunterdrückung, Maskierung und Schärfen basieren auf trainierten Modellen – ein striktes Verbot würde alltägliche Arbeit blockieren. Regeln Sie lieber, was das Bild aussagt, anstatt wie es entstanden ist.
Was ist die wirksamste Einzelklausel?
Die Verpflichtung in Lieferantenbriefings, generierte Inhalte bei jeder Lieferung offenzulegen. Die Kennzeichnung muss dort erfolgen, wo das Wissen vorhanden ist – keine nachgelagerte Prüfung kann Informationen rekonstruieren, die bei der Erstellung nicht erfasst wurden.
Sollten wir einen Schwellenwert für den Score festlegen?
Nein. Ein numerischer Grenzwert macht aus einer Wahrscheinlichkeit mit bekannter Fehlerrate eine automatische Entscheidung. Zudem werden stark bearbeitete, echte Fotos am häufigsten fälschlich markiert. Entscheiden Sie anhand des Verwendungszwecks und nutzen Sie den Score nur als Anlass für Rückfragen.
Was ist mit Bildern, die wir vor der Richtlinie veröffentlicht haben?
Überprüfen Sie die Seiten mit Tatsachenbehauptungen, ersetzen Sie problematisches Material und belassen Sie rein dekorative Bilder. Wenn Sie dies proaktiv tun, wird aus einem potenziellen Reputationsrisiko eine Routineaufgabe – meist ist der Aufwand geringer als erwartet.
Sollten wir jede Überprüfung protokollieren?
Speichern Sie das Prüfergebnis beim jeweiligen Asset und führen Sie keine durchsuchbare Historie von Scores bezogen auf namentlich genannte Personen oder Dienstleister. Letzteres ist eine Profilbildung, die eine eigene Rechtsgrundlage erfordert, operativ keinen Mehrwert bietet und bei Auskunftsanfragen zum Risiko wird.