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Der EU AI Act und die Kennzeichnung von Bildern

Transparenzpflichten für synthetische Bilder, wen sie betreffen und was Unternehmen außerhalb der EU beachten sollten. Ein sachlicher Überblick, keine Rechtsberatung.

· 10 Min. Lesezeit · Best AI Image Detector

Die Pflichten teilen sich auf: Anbieter generativer Systeme müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren; Verwender, die synthetische Inhalte veröffentlichen, müssen dies für Menschen kenntlich machen. Beides kann auch Organisationen außerhalb der EU betreffen.

Warum Transparenzregeln hier zuerst greifen

Die Existenz synthetischer Medien pauschal zu regulieren, ist kaum machbar. Vorzuschreiben, dass Nutzer darüber informiert werden, hingegen schon. Deshalb setzt sich die Offenlegungspflicht in mehreren Rechtsräumen durch und ist keine europäische Besonderheit.

Der Ansatz basiert darauf, dass der Schaden meist im Missverständnis liegt, nicht im Bild selbst. Wird ein Bild fälschlich als Beleg für ein reales Ereignis verstanden, entsteht der Schaden. Eine Kennzeichnung setzt genau dort an, ohne vorzugeben, was produziert werden darf.

Dieser Ansatz erklärt den Aufbau der Regeln: Sie greifen bei der Erstellung und bei der Veröffentlichung, machen aber kaum Vorgaben zum Inhalt selbst – dieser unterliegt dem bestehenden Recht zu Betrug, Verleumdung und ähnlichen Tatbeständen.

Wen welche Pflicht betrifft

Die beiden Pflichten im Überblick
ParteiPflichtPraktische Umsetzung
Anbieter des GeneratorsMaschinenlesbare MarkierungEingebettete Metadaten, Wasserzeichen, Credentials
Publisher synthetischer MedienKennzeichnung für NutzerSichtbarer Hinweis oder Bildunterschrift
Publisher, künstlerische NutzungErleichterte OffenlegungHinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt
Deepfake einer realen PersonEindeutige KennzeichnungStrengste Vorgaben, kaum Ausnahmen
Texte von öffentlichem InteresseKennzeichnung, sofern ungeprüftMenschliche redaktionelle Prüfung kann die Pflicht aufheben

Viele Unternehmen ordnen sich fälschlicherweise der ersten Zeile zu. Sofern Sie kein generatives System entwickeln und bereitstellen, betrifft Sie die zweite Zeile: Sie veröffentlichen Inhalte und sind verpflichtet, Ihr Publikum darüber zu informieren.

Die vierte Zeile sieht die schärfsten Sanktionen vor, da synthetische Darstellungen identifizierbarer Personen den unmittelbarsten Schaden anrichten können. Ausnahmen sind eng gefasst, und oft greifen zusätzliche Gesetze.

Gilt dies auch außerhalb der EU?

Wahrscheinlich ja, sofern Sie Nutzer in der EU haben. Diese Regeln knüpfen meist an den Marktort an, ähnlich wie Datenschutzvorschriften. Inhalte, die sich an ein EU-Publikum richten, fallen somit unabhängig von Ihrem Standort unter die Verordnung.

In der Praxis ist eine einheitliche globale Richtlinie meist günstiger als Geofencing. Synthetische Bilder durchgehend zu kennzeichnen, erfordert lediglich eine Bildunterschrift; zwei Versionen jedes Assets vorzuhalten und nach Zielregionen auszuspielen, ist ungleich aufwendiger.

Zudem ist dieser Ansatz zukunftssicher: Vergleichbare Transparenzregeln entstehen in weiteren Ländern. Wer bereits kennzeichnet, muss bei neuen Vorgaben nichts mehr anpassen.

  1. 2024
    Inkrafttreten der Verordnung Pflichten werden schrittweise eingeführt.
  2. 2025
    Verbote und Kompetenzanforderungen Erste Stufe: Verbot unzulässiger Praktiken.
  3. 2026
    Transparenzpflichten greifen Markierung generierter Inhalte und Kennzeichnung durch Publisher.
  4. Laufend
    Praxisleitfäden und Richtlinien Die genaue praktische Umsetzung wird fortlaufend präzisiert.
  5. International
    Ähnliche Regelungen entstehen Vergleichbare Offenlegungspflichten in weiteren Rechtsräumen.
Zeitplan der Verpflichtungen. Die Daten dienen der Orientierung; die nationale Umsetzung kann abweichen.

Wie Compliance in der Praxis aussieht

  1. Erfassen, was veröffentlicht wird

    Prüfen Sie Website, Kampagnen und Social-Media-Kanäle. Die meisten Unternehmen stellen dabei fest, dass generierte Bilder über Agenturen oder Stock-Abonnements ohne Rücksprache einfließen.

  2. Klar definieren, wo der Einsatz erlaubt ist

    Dekoration und Illustration ja; alles mit Tatsachenbezug nein. Diese einfache Abgrenzung ist wirksamer als rein technologiespezifische Regeln.

  3. Direkt am Bild kennzeichnen, nicht in den AGB

    Ein Hinweis, der in den Nutzungsbedingungen versteckt ist, erreicht die Person vor dem Bild nicht.

  4. Metadaten nicht mehr entfernen

    Wenn ein Generator seine Ausgabe kennzeichnet, ist es Teil des Sinns der Regel, diese Kennzeichnung in Ihrer Pipeline intakt zu halten.

  5. Nehmen Sie es in Lieferantenverträge auf

    Agenturen und Freiberufler müssen generierte Inhalte in Lieferergebnissen deklarieren. Die meisten tun dies nicht von sich aus, weil bisher niemand danach gefragt hat.

Beim fünften Schritt zahlt sich der Aufwand am meisten aus. Ein Unternehmen kann sich nicht aus einer Lieferkette herausprüfen, die ständig neue, nicht deklarierte Bilder liefert, und eine Klausel in einem Briefing kostet nichts im Vergleich zu einer nachträglichen Prüfung.

Warum Erkennung kein Compliance-Mechanismus ist

Es sollte klargestellt werden, dass diese Regeln bewusst auf Deklaration statt auf Erkennung aufbauen. Eine Pflicht zur Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Generierung ist durchsetzbar; eine Pflicht zur korrekten nachträglichen Identifizierung synthetischer Inhalte wäre eine Pflicht, bei etwas richtigzuliegen, bei dem niemand zuverlässig richtigliegen kann.

Das hat eine praktische Konsequenz: Ihre Pflichten zu erfüllen bedeutet zu wissen, was Sie veröffentlicht haben, und dies anzugeben – nicht, einen Detektor über alles laufen zu lassen und zu hoffen, dass er zustimmt. Mit der Erkennung finden Sie heraus, was Ihre Lieferanten Ihnen gegeben haben; sie ist kein Compliance-Nachweis.

Das bedeutet auch, dass ein hoher Wert bei fremden Inhalten kein Beweis für einen Verstoß ist. Die Pflicht liegt beim Veröffentlichenden offenzulegen, was er weiß, und eine Fehlerquote ist kein Nachweis darüber, was er wusste.

Was ein kleines Unternehmen konkret tun sollte

Das meiste davon trifft Organisationen ohne Compliance-Abteilung, und die angemessene Reaktion ist kurz. Drei Maßnahmen decken das reale Risiko ab und erfordern eher einen Nachmittag als ein ganzes Projekt.

Fügen Sie Ihrem Lieferanten-Briefing eine Zeile hinzu, die verlangt, dass generierte Inhalte deklariert werden. Dieser einzige Satz überträgt das Problem auf die Personen, die die Antwort tatsächlich kennen, und ist die günstigste verfügbare Kontrolle.

Kennzeichnen Sie generierte Bilder in Bildunterschriften überall dort, wo ein Leser sie für ein Foto halten könnte. Nicht auf einer Richtlinienseite, nicht im Footer, sondern in der Bildunterschrift direkt neben dem Bild, wo jeder Betrachter es sieht.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Bild-Pipeline bei der Optimierung keine Metadaten entfernt. Die meisten tun das standardmäßig, und wenn ein Generator seine Ausgabe gekennzeichnet hat, wirkt das Entfernen dieser Kennzeichnung direkt dem Zweck der Regel entgegen.

Wohin die Entwicklung geht

Die Richtung ist über Rechtsräume hinweg konsistent genug, um darauf aufzubauen, auch wenn sich die Details unterscheiden. Offenlegungspflichten weiten sich aus, Herkunfts-Metadaten entwickeln sich von einem Nischenstandard zu einer Infrastruktur, und die Kennzeichnung auf Plattformen stützt sich auf Markierungen statt auf Erkennung.

Das hat einen nützlichen Nebeneffekt für alle, die Originalfotografien veröffentlichen: Der Erhalt der Herkunft wandelt sich von einer technischen Feinheit zu einem wirtschaftlichen Vorteil, da ein Bild, das belegen kann, was es ist, zunehmend anders behandelt wird als eines, das dies nicht kann.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich KI-Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
Wenn Sie synthetische Inhalte für Personen veröffentlichen, die diese vernünftigerweise für ein reales Dokument halten könnten, greifen zunehmend Offenlegungspflichten. Zudem erfassen EU-Regeln auch Unternehmen außerhalb der EU mit EU-Publikum. Eine Bildunterschrift ist günstig; wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer spezifischen Situation an Ihre Rechtsberatung.
Gilt das für ein Unternehmen außerhalb der EU?
Das ist möglich. Diese Regeln folgen in der Regel dem Marktortprinzip und nicht dem Sitz des Unternehmens – ähnlich wie beim Datenschutzrecht. Wer an ein EU-Publikum veröffentlicht, kann daher in den Anwendungsbereich fallen. Eine einheitliche globale Kennzeichnungsrichtlinie ist meist günstiger als eine regional beschränkte.
Was ist mit rein dekorativen Bildern?
Die Verpflichtungen zielen auf Inhalte ab, die mit einer Abbildung der Realität verwechselt werden könnten. Ein abstraktes Header-Bild, das niemand für ein Foto halten würde, ist ein anderer Fall als ein Bild, das einen echten Kunden oder ein echtes Ereignis suggeriert. Für eindeutig künstlerische Arbeiten gelten erleichterte Bedingungen.
Wer muss die maschinenlesbare Kennzeichnung hinzufügen?
Der Anbieter des generativen Systems, nicht Sie. Ihr Teil besteht darin, sie nicht zu entfernen. Die meisten Bild-Pipelines entfernen Metadaten bei der Optimierung standardmäßig, wodurch genau die Kennzeichnung stillschweigend gelöscht wird, für die die Regelung geschaffen wurde.
Kann ich einen Detektor nutzen, um Compliance nachzuweisen?
Nein, und dafür ist er auch nicht gedacht. Diese Regeln bauen auf der Deklaration bei der Generierung und der Offenlegung bei der Veröffentlichung auf. Die Erkennung dient dazu zu prüfen, was Ihre Lieferanten tatsächlich geliefert haben – eine nützliche interne Kontrolle, aber kein Compliance-Nachweis.
Was sollte in einem Agenturvertrag stehen?
Die Pflicht, generierte Inhalte in jedem Lieferergebnis zu deklarieren, ein Verbot generierter Bilder bei tatsachenbehauptenden Aussagen und die Vorgabe, Herkunfts-Metadaten beizubehalten. Die meisten Agenturen bieten dies nicht von sich aus an, da bis vor Kurzem niemand danach gefragt hat.